Schützen Sie sich durch Rauchwarnmelder.
Als ausgebildete Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 berate ich Sie gerne.
Die Rauchwarnmelderpflicht in NRW im Detail
Die Landesregierung führte die Rauchwarnmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.
Wie viele Rauchwarnmelder sind für eine Wohnung nötig?
- Die Rauchwarnmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchwarnmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)
Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder?
- Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.
Gesetzliche Regelung der Rauchwarnmelderpflicht NRW
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW. Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7 nachlesen.
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Ab 2013 Pflicht in NRW!
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